Minikalender

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Anmeldung



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Wie kann ich Mitglied werden?

Um Mitglied zu werden, wendet euch bitte an euren Trainer oder direkt ans Vorstandsteam, die euch den Mitgliedschaftsantrag aushändigen.
Füllt diesen bitte für die Abteilung aus sowie den Antrag für die Mitgliedschaft im VfL Sindelfingen ("Hauptverein"), sofern ihr dort noch nicht Mitglied seid, aber bereits älter als 14 Jahre. 

Den Mitgliedsantrag bitte vollständig ausgefüllt dem Kassier oder eurem Trainer aushändigen.

 

Der Aufnahmeantrag Karate ist auch unter Download > Formulare zu finden


Mitgliedschaften?

Um in der Abteilung Mitglied werden zu können, ist auch die Mitgliedschaft im VfL Sindelfingen erforderlich, wenn ihr älter als 14 Jahre seid. 
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Monats, in dem sie beantragt wurde.

 

Beiträge?

Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn jeden Kalenderjahres bzw. bei Eintritt fällig und soll in einem Betrag an die Abteilung entrichtet werden (i.d.R. per Lastschriftverfahren im Februar).
Bei Eintritt bis 30.06. wird der gesamte, ab 01.07. der halbe Mitgliedsbeitrag erhoben.

Wir möchten, dass jeder bei uns trainieren kann, der Spass und Leidenschaft für/mit Karate hat.
Daher bieten wir in einigen Fällen eine Härtefallregelung an und bitten in solchen Situationen um Rücksprache mit dem Vorstand.

 


pro Jahr pro Monat

Kinder bis 16 Jahre,
mit Schülerausweis bis 18 Jahre

108 € 9,00 €

Erwachsene

150 € 12,50 €

Familien

228 € 19,00 €
2 Kinder ("Geschwister") 180 € 15,00 €
Aufnahmegebühr einmalig 20 €

 

Beiträge Hauptverein.

 

 

Austritt 

Der freiwillige Austritt aus der Karateabteilung kann nur zum Jahresende erfolgen. Die Kündigung ist spätestens einen Monat vor Jahresende schriftlich beim Abteilungsausschuss einzureichen. (30.11. und mit Datum des Poststempels ODER per E-Mail an mitgliederverwaltung @ karate-sindelfingen.de). Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt 1 Jahr.

 

 

Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung der Abteilung findet vor der jährlichen Delegiertenversammlung statt und wird von der Abteilungsleiterin einberufen.

Die Einladung erfolgt schriftlich an die Mitglieder ODER durch Bekanntgabe in einer hiesigen Tageszeitung - mindestens einen Monat zuvor.

Die Teilnahme aller Mitglieder ist ausdrücklich gewünscht.

 

 
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